Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer
gem. BKrFQG
Berufskraftfahrer für LKW & Bus
- Weiterbildungen für LKW & Bus
- Ausbildung der beschleunigten Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG für Umschreiber & Ersterwerb
- Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation.
- Fahrlehrerausbildung
- Gefahrgutfahrerausbildung
- Erwerb der GGVS / ADR-Bescheinigung
- Ladungssicherung Ausbildungskurs
- geförderte Maßnahmen der Jobcenter
- Annahme von Bildungsgutscheinen
Weitere Informationen
Informationen für Ersterwerber
Erstausbildung:
-130 Zeitstunden Theorie (entspricht 4 Wochen á 35 Zeitstunden) + 10 Zeitstunden Praxis
-sowie schriftliche Prüfung vor der IHK (90-minütige theoretische Prüfung)
Informationen für Umschreiber
Umschreiber:
-32,5 Zeitstunden Theorie + 2,5 Zeitstunden Praxis
-sowie schriftliche Prüfung vor der IHK (90-minütige theoretische Prüfung)
Informationen zum Bildungsgutschein
Bildungsgutschein
Informationen zum Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Voraussetzungen:
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob z.B. die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Einlösen des Bildungsgutscheins:
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber z.B. innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird ggf. ein neuer Gutschein ausgehändigt.
Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET (www.arbeitsagentur.de). Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.
Informationen zur Weiterbildung
Die Weiterbildung
Wer seine Berechtigung zum gewerblichen Fahren mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE aufrechterhalten möchte, ist zur Weiterbildung verpflichtet! Spätestens alle 5 Jahre (passend zum Rhythmus der Fahrerlaubnis-Verlängerung) ist zu diesem Zweck eine Weiterbildung zu besuchen. Beim Wechsel in ein anderes Unternehmen wird eine bereits geleistete Weiterbildung angerechnet. Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden á 60 Minuten. Innerhalb von 5 Jahren kann auch jährlich ein Tageskurs von 7 Stunden á 60 Minuten absolviert werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Weiterbildung?
Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für Bus-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2013, für Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014.
Inhaber des Busführerscheins (Klasse D1, D1E, D oder DE):
Verlängerungsjahr 2008 2009 2010 2011 2012
Weiterbildung bis 2013 2014 2015 2016 2017
Inhaber des Lkw-Führerscheins (Klasse C1, C1E, C oder CE):
Verlängerungsjahr 2009 2010 2011 2012 2013
Weiterbildung bis 2014 2015 2016 2017 2018
Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren und kann jährlich an einem Tageskurs von 7 Stunden á 60 Minuten durchgeführt werden. Eine erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist bis spätestens 2014 zu absolvieren und kann zum Zwecke der Synchronisierung des Führerscheinablaufes beim ersten mal bis September 2016 raus gezögert werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist. Danach besteht für jeden die Pflicht der Weiterbildung und muss alle 5 Jahre gegenüber der Führerscheinstelle nachgewiesen werden, ansonsten verliert die Fahrererlaubnis die Gültigkeit. Am Ende jedes Moduls wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Alle fünf Teilnahmebescheinigungen dienen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle, um sich die Schlüsselzahl „95“ als Befähigungsnachweis eintragen zu lassen. Eine Prüfung erfolgt nicht.
Informationen zur Ausbildung zum Gefahrgutfahrer - GGVS / ADR
Gefahrgutfahrer – GGVS / ADR
Die tägliche Arbeit mit Umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen erfordert vom Kraftfahrer und den für die Verladung und Versand zuständigen Personen eine besondere Kenntnis im Umgang mit diesen Gefahrstoffen.
In unseren Schulungen und Seminaren bereiten wir Sie auf diese besonderen Anforderungen und Prüfung vor.
Von der Grundausbildung bis zur Ausbildung für besonders gefährliche Stoffe bietet unser Ausbildungsprogramm den kompletten Umfang der GGVS / ADR – Ausbildung.
Die Ausbildung zum Gefahrgutfahrer kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Arbeitsamt nach SGB III gefördert werden.
Ziel:
- – Erwerb der GGVS / ADR-Bescheinigung
Voraussetzungen:
- – ausreichende Deutschkenntnisse
- – Führerschein
Dauer:
- – Basiskurs (2,5 Tage) – Stück- und Schüttguttransport
- – Aufbaukurs Tank (1,5 Tage) – Tankwagen
Ausbildungsinhalte:
– Allgemeine Vorschriften, Allgemeine Gefahreneigenschaften
– Dokumentation
– Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
– Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
– Durchführung der Beförderung (Praktischer und theoretischer Teil)
– Pflichten und Verantwortlichkeiten
– Maßnahmen nach Unfällen und anderen Zwischenfällen
– Unterschiedliche Beförderungseinheiten mit Tanks
– Klassenspezifische Besonderheiten von Ausrüstungen
– Durchführung der Beförderung
Informationen zur Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrerausbildung
Die Voraussetzungen
- – mindestens 22 Jahre alt sein
- – geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung)
- – keine groben Vorstrafen, möglichst keine Eintragungen im Verkehrszentralregister
- – mindestens einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, oder Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung)
- – Führerscheine A, BE und CE besitzen (nicht auf Probe), über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen; d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben
Die Ausbildung
Fahrlehrer absolvieren eine zweistufige Ausbildung. Die erste Ausbildungsteil sieht einen Besuch an einer stattlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätte in Vollzeit vor. Die vermittelten Ausbildungsinhalte unterteilen sich in Verkehrsverhalten, Pädagogik, Technik, Recht, Umweltschutz und praktisches Fahren. Bereits im dritten Monat findet die Fahrprüfung, nach 5 Monaten die schriftliche / mündliche Fachkundeprüfung statt. Nach Bestehen der Prüfungsteile erhält der FIP einen vorläufigen Fahrlehrerschein (weiss) und es folgt ein Praktikum in einer zugelassenen Ausbildungsfahrschule.
Das Praktikum
Der Fahrlehrer im Praktikum (FIP) bildet während eines 4 ½ Praktikums eigenständig Fahrschüler aus, gibt theoretischen Unterricht und fährt Prüfungen. Hierbei wird der FIP von einem Ausbildungsfahrlehrer, welcher besonders geschult ist, betreut und angeleitet. In der Praktikumsmitte und am Praktikumsende muss der FIP zurück in die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte und absolviert dort jeweils einen einwöchigen Erfahrungsaustausch.
Die Abschlussprüfungen
Fahrpraxis:
Hier muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kann (45 Minuten)
Fachkunde schriftlich:
eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten sind
Fachkunde mündlich:
Abfrage vom Prüfungsausschuss über alle möglichen Wissensgebiete aus dem Fahrlehrerbereich
Lehrprobe theoretisch:
Der FIP muss in seiner Ausbildungsfahrschule, in Anwesenheit des Prüfungsausschuss, einen theoretischen Unterricht vor Fahrschülern halten
Lehrprobe praktisch:
Der FIP gibt einem seiner Schüler eine Fahrstunde, im Beisein der Prüfungskommission
Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils kann dieser nach einem Monat wiederholt werden (zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil).
Nach allen bestandenen Prüfungen bekommt man den gelben Fahrlehrerschein.
Informationen zur Ladekranausbildung
Ladekranausbildung
In diesem Seminar lernen Sie die gängigen Kranbauarten, ihre Pflege und Wartung sowie notwendige Kontrollen und Funktionsprüfungen kennen. Sie erlernen die Sicherheitsregeln und machen praktische Übungen mit einem Lkw-Ladekran. Nach einer theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie einen Befähigungsnachweis. Dauer 2 Tage.
Gabelstapler Ausbildung
gem. DGUV Grundsatz 308-001
Gabelstaplerausbildung
Als Führer von Flurförderfahrzeugen / Gabelstaplern unterliegen Sie der besonderen Verpflichtung, eine Grundausbildung für den Umgang mit diesen Geräten zu besuchen.
Die jährlich folgende Unterweisung durch eine Fachkraft ist verbindlich, um die Ausbildungsbestätigung zu erhalten.
Es werden von uns in regelmäßigen Kursen sowohl die Grundausbildung, als auch die jährlich vorgeschriebene Unterweisung angeboten.
Unsere Schulungen entsprechen den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften nach BGG 925 » und unser Lehrpersonal ist berufsgenossenschaftlich ausgebildet und anerkannt.
Das Schulungsangebot umfasst die Erstausbildung von Gabelstaplerfahrern und deren jährliche Nachunterweisung gem. BGV A1 § 7 Abs. 2.
Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Arbeitsamt nach SGB III gefördert werden.
Ausbildungsinhalte:
- – Theoretische Unterweisung
- – Grundlagen der Fahrzeug- und Fahrtechnik
- – Unfallverhütungsvorschriften
- – Richtig fahren & stapeln
- – Wartung und Pflege des Arbeitsgerätes
- – Theoretische Prüfung
- – Praktische Ausbildung
- – Einweisung und Betriebssicherheitsprüfung
- – Praktische Fahrprüfung auf dem Prüfungsgelände
Ausbildungsziel:
Erwerb des personenbezogenen Gabelstaplerfahrausweises gem. BGV D27 und BGG 925.
- – (BGV = Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
- – (D27 = Unfallverhütungsvorschriften für Flurförderzeuge)
- – BGG = Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz)
- – (925 = Ausbildung und Beauftragung der Führer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand)
Voraussetzungen:
Ohne Vorkenntnisse: Mindestalter von 18 Jahren, körperliche Eignung nach ev. G25 (arbeitsmedizinische Untersuchung), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Vorteile für den Unternehmer: | Vorteile für den Gabelstaplerfahrer: |
weniger Unfälle | Chancen auf d. Arbeitsmarkt erhöhen |
weniger Krankentage | Sicherung des Arbeitsplatzes |
Ladegutschäden verhindern | Schadenersatzansprüche verhindern |
Fahrzeugschäden verhindern | Sicherheitsregeln beachten |
wichtig für eine evtl. Zertifizierung | Fachkenntnisse erweitern |
Forderungen der BG erfüllen | Physikalische Kenntnisse erwerben |
wirtschaftlicher Einsatz | Fahrzeug sachgerecht bedienen |
Schadenersatzansprüche verhindern |
In diesem Kurs erlernen Sie praxisnah das sichere Führen von Gabelstaplern, außerdem werden die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen vermittelt. Die Dauer des Seminars beträgt 2-3 Tage, am Schluss erhalten Sie einen Fahrausweis.
Gabelstapler Unterweisung
Auf Grundlage der BGV D27 sowie der BGG 945 und §12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Gabelstaplerfahrer einmal jährlich unterwiesen werden.
Inhalt und Dauer der Jahres-Schulung:
- Unfallschwerpunkte im Betriebs- und Transportbereich
- Anschnallpflicht auf dem gesamten Betriebsgelände
- Verhalten beim Benutzen gemeinsamer Fahr- und Fußgängerwege
- Abstellen der Fahrzeuge im Hallenbereich
- Sicheres Aufnehmen und Bewegen von Lasten
(Last immer an den Gabelrücken) - Rückwärtsfahren auf das Notwendigste reduzieren, dabei immer
Wechselblick zwischen Fahrtrichtung und Last - Ablesen auf dem Tragfähigkeitsdiagramm
- Meldepflicht bei Mängeln an der Technik und Havarien
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 4 Stunden.
Die Ausbildung kann durch das Arbeitsamt gefördert werden.