Fahrerlaubnisklassen
Klasse AM | Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Mindestalter: 15 Jahre, Eingeschlossene Klassen: keine |
Klasse A1 | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. Mindestalter: 16 Jahre, Eingeschlossene Klasse: AM |
Klasse A2 | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. Mindestalter: 18 Jahre, Eingeschlossene Klassen: A1 und AM |
Klasse A | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. Mindestalter: 24 Jahre, Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM |
Klasse B | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Eingeschlossene Klassen: AM und L |
Klasse BE | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine |
Klasse C1 | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine |
Klasse C1E | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig, Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. |
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
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Klasse C | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: C1 |
Klasse CE | Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |
Klasse D1 | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine |
Klasse D1E | Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. |
Klasse D | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klasse: D1 |
Klasse DE | Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig. Eingeschlossene Klasse: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. |
Klasse T |
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) Eingeschlossene Klassen: L, AM |
Klasse L |
Mindestalter: 16 Jahre, Eingeschlossene Klassen: keine |
Informationen zum Führerscheinantrag
Für die Klassen A / A2 / A1 / AM / B / BE / L / T
Benötigte Unterlagen für die Führerscheinstelle:
- Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Sehtestbescheinigung (max. 6 Monate alt)
- Bescheinigung über die Teilnahme lebensrettender Sofortmaßnahmen (9 Stunden)
- ggf. Anlage bei Beantragung mehrerer Klassen
Weitere Informationen:
Etwa 5 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrages in der Führerscheinstelle wird der Prüfauftrag an den TÜV gesendet, der Ihre Fahrschule informieren wird. Erst, wenn der Antrag genehmigt wurde, kann die Theorieprüfung angemeldet werden. Nach 1 1/2 Wochen kann der Prüfauftrag bereits erteilt werden, wenn Du Deinen Antrag in der Führerscheinstelle per Express stellst (erhöhte Gebühr).
Erste-Hilfe-Kurse werden in der Regel jedes Wochenende vom Roten Kreuz, den Johannitern oder dem Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten.
Für die Klassen C1 / C1E / C / CE / D1 / D1E / D / DE
Die Klassen C1 / C1E / C / CE / D1 / D1E / D / DE benötigen zusätzlich:
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (9 UE à 45 min.)
- Bescheinigung des augenärztlichen Gutachten (Sehtest ist nicht ausreichend!)
- Bescheinigung der arbeitsmedizinischen Untersuchung (bei D1 / D1E / D / DE zusätzlich mit Reaktionstest)
- bei D1 / D1E / D / DE zusätzlich Polizeiliches Führungszeugnis (wird automatisch von der Verwaltungsbehörde beantragt)